Allgemeine Bestimmungen zum Gauschießen in Peterskirchen 2014

  1. Das Schießen ist offen für alle Mitglieder der dem Alzgau Trostberg angehörigen Schützenvereine, der geladenen Gastvereine und für geladene Gäste.
  2. Jeder Schütze muss im Besitz einer gültigen Mitgliedskarte beziehungsweise eines Versicherungsnachweises für 2014 sein. Die Mitgliedskarte ist auf Verlangen vorzuzeigen. Schützen die nicht bereits durch die Haftpflicht- und Unfallversicherung des BSSB versichert sind müssen eine Tagesversicherung lösen.
  3. Jeder Schütze darf nur für sich und auf seinen eigenen Namen schießen und darf sich je Waffenart (LG und LP) nur einmal anmelden. Jeder Schütze darf je Waffenart nur für einen Verein antreten (Erst- oder Zweitverein).
  4. Jeder Schütze, der in den Auflage-Klassen antreten will, muss dies bei der Anmeldung entsprechend angeben, die Voraussetzungen erfüllen und auf Verlangen nachweisen. Beim Schießen mit Hilfsmitteln sind die Bestimmungen des BSSB und des DSB zu beachten. Hilfsmittel werden vom Ausrichter nicht zur Verfügung gestellt.
  5. Jeder Schütze unterwirft sich durch die Anmeldung am Gauschießen des Alzgaus Trostberg dem gesamten Regelwerk des DSB, der Schießordnung des BSSB und insbesondere der Satzung des DSB und BSSB und den darin enthaltenen Dopingbestimmungen, der Sportordnung, der Strafgewalt und der Verbandsgerichtsbarkeit des BSSB und DSB.
  6. Jeder Schütze ist für Nachkäufe selbst verantwortlich. Ein Nachkauf erfolgt automatisch, wenn am elektronischen Schießstand die entsprechende Auswahl getroffen wird und darauf ein Schuss abgegeben wurde. Eine Rückvergütung bezahlter Einlagen findet nicht statt.
  7. Für die Durchführung des Schießens und für die Beschaffenheit der Sportwaffen hat, soweit im Schießprogramm nichts anderes vorgesehen ist, die Schießordnung des BSSB und die Sportordnung des DSB (SpO) Gültigkeit. Insbesondere Druckluftkartuschen von Pressluftgewehren und -pistolen müssen den aktuellen Bestimmungen des DSB entsprechen. Jeder Schütze haftet selbst, für Schäden die durch nicht ordnungsgemäße Sportgeräte oder Zubehörteile entstehen.
  8. Für die Klasseneinteilung ist die Jahrgangstabelle 2014 des BSSB maßgebend. Jungschützen können nur unter Aufsicht eines Erwachsenen am Schießen teilnehmen. Schüler unter zwölf Jahren benötigen eine behördliche Ausnahmegenehmigung. Die Ausnahmegenehmigung ist auf Verlangen vorzuzeigen.
  9. Jeder Schütze ist verpflichtet, Beanstandungen und Unregelmäßigkeiten sofort der Aufsicht zu melden. Unregelmäßigkeiten, auch schon der Versuch, ziehen den Ausschluss vom Schießen mit Preisverlust nach sich. Auch sonstige Wahrnehmungen, die einer Klärung beziehungsweise Abstellung bedürfen, sind vom beobachtenden Schützen sofort der Standaufsicht beziehungsweise der Schießleitung zu melden.
  10. Jeder Schütze und Besucher ist für seine Waffe und sein Zubehör sowie Kleidungsstücke und alle sonstigen mitgebrachten Gegenstände und Wertsachen selbst verantwortlich.
  11. Geschossen wird auf 16 elektronischen Schießständen (DISAG).
  12. Bei Teilergleichheit entscheidet der nächstbeste Teiler, der entsprechenden Scheibengattung. Ein Luftpistolenteiler wird mit einem Faktor von 0,36 aufgewertet. Ein Teiler, der mit Schießhilfe (Auflageschießen) erzielt wird, wird mit einem Faktor von 1,5 abgewertet.
  13. Bei Ringgleichheit auf den Serienscheiben entscheiden die Deckserien auf dieser Scheibengattung.
  14. Ein Schuss für die Gauscheibe wird nur bei Schützen gewertet, die Erstmitglied bei einem dem Alzgau Trostberg angeschlossenen Schützenverein sind.
  15. Geldpreise werden grundsätzlich bei der Preisverteilung einem Vertreter des Vereins, für den der Schütze angetreten ist, übergeben.
  16. Sachpreise sind bei der Preisverteilung grundsätzlich vom jeweiligen gewinnenden Schützen persönlich auszuwählen. Schützen, die an der Teilnahme der Preisverteilung gehindert sind, können ihre Preise durch Beauftragte auswählen und abholen lassen. Ist niemand beauftragt, wird der jeweilige Preis von der Schießleitung wertmäßig ausgesucht und aufbewahrt.
  17. Die zurückgelegten Sachpreise und nicht abgeholte Geldpreise können bis 31.12.2014 an den Schießabenden der Hubertusschützen Peterskirchen im Schützenheim (2. OG des Kirchenwirts Peterskirchen) oder nach gesonderter Terminvereinbarung mit der Schießleitung abgeholt werden. Der Anspruch auf den jeweiligen Preis entfällt, wenn dieser nicht bis zum 31.12.2014 abgeholt wurde.
  18. Einsprüche jeglicher Art sind schriftlich bis spätestens 30.11.2014 bei der Schießleitung (Tobias Gerauer, Trostberger Str. 3b, 83342 Peterskirchen, Fax: 08622 / 985 96 84) einzulegen. Bei Einlegung eines Einspruchs ist eine Gebühr von 20,00 Euro zu hinterlegen. Wird dem Einspruch stattgegeben erfolgt die Rückerstattung der Gebühr, bei einer Zurückweisung eines unberechtigten Einspruchs erfolgt keine Rückerstattung.
  19. Bei Ereignissen, die einen ordnungsgemäßen Ablauf des Schießens in Frage stellen, bleibt unter Ausschluss des Rechtsweges der Schießleitung eine zeitliche oder räumliche Verlegung vorbehalten. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  20. In allen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet die Schießleitung unter Ausschluss des Rechtsweges.
  21. Vom vorliegendem Programm abweichende Regelungen werden im Bedarfsfall durch Aushang bei der Anmeldung im Kirchenwirt Peterskirchen und im Internet unter www.hupet.de bekannt gegeben.
  22. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer mit der elektronischen Speicherung der wettkampfrelevanten Daten und der Veröffentlichung der Startliste und Ergebnisse in Aushängen, im Internet, in den Publikationen sowie Pressemitteilungen der Hubertusschützen Peterskirchen und des Alzgaus Trostberg einverstanden.